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Der Großteil des Vermögens der Erde ist in wenigen Händen koncentriert. Ein von Tausend der Weltbevölkerung kontrolliert Mittel, Energie und Erzeugnisse des Planeten. Diese Konzentration hindert die ausgeglichene Entwicklung des Großteils der Menschen und ruft Wirtschaftskrisen, Armut und Gewalt hervor.

Planet Inhabitants Fund ist der Währungsfonds der Leute, die das Vermögen der Erde entflechten und zu gleichen Teilen umverteilen möchten, indem sie Initiativen für die Verbesserung der Verhältnisse der Armen finanzieren. An den Fonds können alle Planeteinwohner mit sechzehn Jahren beteiligen, die es durch die Einzahlung oder die Zahlungsverpflichtung eines Anteils beantragen. Der Wert des Anteils, das man einzahlen sollte, ist für jedes Land im Verhältnis zur Währungsparität der Kaufkraft (KKP) verschieden.

Der Beteiligungsantrag wird auf dazu bestimmtem Formular eingereichtet , das vom Antragsteller ausgefüllt und unterschrieben wird, und wird an die Stelle des Fonds gesendet oder mit der elektronischen Post übersendet. Mindestens ein Zehntel des Anteils müß bei Einreichung des Beteiligungsantrag eingezahlt werden. Der bei dem Beteiligungsantrag nicht eingezahlte Teil des Anteils kann auf einmal oder auf oftmal in zehn Jahren ab Antragsdatum eingezahlt werden.

Wer einen Anteil des Fonds hat, ist Beteiligte. Die Anteile bestehen aus Einzahlungen und Zahlungsverpflichtungen der Beteuligten. Das Vermögen des Fonds besteht aus den Anteilen der Beteiligten und aus jedem anderen Wert, den man als großzügige Spende bekommt. Die Anteile des Fonds können keinesfalls enteignet, zurückgezahlt oder übergetragen werden.

Der Wert des Anteils der Beteiligten wird indexiert und tagtäglich auf Grund vom amtlichen Marktpreis der Goldbarren in London aktualisiert. Bei Empfang des Beteiligungsantrag am Fonds, übernimmt eine Anstalt die Verpflichtung, dem vom Beteiligte genannten Empfänger in zehn Tagen ab dem Tod des selben Beteiligten eine großzügige Spende einzuzahlen. Diese Spande wird im Wert vom eingezahlten Anteil sein, das sich am Tag des Tods des Beteiligten herausstellt.

Die Organe des Fonds sind: der allgemeine Rat, der Vorsitzende, der Executivausschuss und der technische Ausschuss. Der allgemeine Rat besteht aus den Vertretern, die alle drei Jahre von den Beteiligten jedes Landes im Verhältnis zur Einwohnerschaft des selben Landes gewählt werden und er hat alle Befugnisse für die Verwaltung des Fonds. Der Vorsitzende des Fonds wird jedes Jahr vom allgemeinen Rat gewählt und vertretet gesetzlich direkt oder in Vollmacht den Fonds. Der Executivausschuss besteht aus zwölf Mitgliedern, die für drei Jahre vom allgemeinen Rat gewählt werden und er hat alle Befugnisse, um die Beschlüsse des allgemeinen Rats auszuführen. Der technische Ausschuss besteht aus fünf bis drei hundert Mitgliedern, die vom allgemeinen Rat genannt werden, der jeden von ihnen jederzeit entheben kann.