Das Universalunternehmen

 

Stellen wir uns eine Handvoll Kugeln in verschiedenen Farben und unterschiedlichen Größen vor, die um ihre eigene Achse rotieren und sich gleichzeitig um einen magnetischen Kern drehen, der sie im Gleichgewicht hält – und schon haben wir eine Vorstellung vom Universalunternehmen.

An Stelle der Kugeln haben wir es mit Unternehmen zu tun, die in den einzelnen Ländern verschiedenen Aktivitäten nachgehen. An der Stelle des Kerns sitzt eine Organisation, die diese Aktivitäten kontrolliert und das Potenzial der einzelnen Unternehmen hervorholt.

Das Universalunternehmen ist eine Organisation von Unternehmen, die über den ganzen Globus verteilt sind, Waren herstellen und vermarkten und die verschiedensten Arten von Dienstleistungen anbieten – vor allem auf den Sektoren Luftfahrt, Biotechnologie, Medizintechnik, Ökologie, Energiewirtschaft, Informatik, Maschinenbau, Materialherstellung, Mechanik, Mikroelektronik, Robotik, Telekommunikation, Tourismus und Verarbeitung von Agrarprodukten.

Die Tätigkeit eines jeden Unternehmens ist den Umwelt- und Arbeitsmarktbedingungen des jeweiligen Landes angepasst.

Am Anfang gehört eine Anteilsmehrheit an jedem Unternehmen drei Gruppen von Gesellschaftern und zu einem Zehntel einer Gemeinschaft, die sich aus den Mitarbeitern zusammensetzt, die gerade für das Unternehmen arbeiten.

Jede der drei Gruppen hat eine eigene Funktion: die erste koordiniert die Tätigkeit auf einem bestimmten Sektor, die zweite koordiniert die Unternehmen derselben geografischen Region, und die dritte optimiert die Kapazitäten der Unternehmen, indem sie interne Beziehungen koordiniert und externe fördert.

Das Eigentum der Gemeinschaften ist unveräußerlich. Bei der Liquidierung eines Unternehmens wird das Eigentum an andere Gemeinschaften übertragen, die Anteile an anderen Unternehmen eines verwandten Sektors halten.

Die Investitionen werden von den drei Gruppen von Gesellschaftern finanziert, ferner von den Staaten, in denen die Unternehmen ihren Sitz haben.

Nach der Erstattung des Kapitals für die geplanten Investitionen wird die Anteilsmehrheit an jedem Unternehmen gratis an die Gemeinschaft abgegeben, den drei Gruppen von Gesellschaftern bleibt ein Drittel des Gesellschaftskapitals und das bleibende Recht, über den Verbleib des Unternehmenseigentums im Fall der Liquidierung zu entscheiden.

Der Gründung der Unternehmen geht eine Studie und die Vorstellung eines Unternehmensplans voraus, aus dem Name, Ziel, Sitz, Gesellschaftskapital, Kosten der vorgesehenen Investitionen, Finanzierung der Gesellschafter und Beiträge des betroffenen Staates ersichtlich sind.

Für die Zeit, in der die Finanzierung der Investitionen zurückgezahlt werden muss, wird jedem Unternehmen eine Nachfrage gewährleistet – mit anderen Worten: die Kunden.

Während dieser Zeit bildet das Unternehmen eine unabhängige kommerzielle Organisation aus, damit die Erträge auch in Zukunft gesichert bleiben.

Alle Unternehmen konstituieren sich als Gesellschaften nach dem Recht des Landes, in dem sie sich befinden.

Die Leitung der Unternehmen wird von den Gesellschaftern übernommen und die Kontrolle obliegt einem eigenen Unternehmen zur Revision. Wenn Unregelmäßigkeiten vorkommen, übernimmt die Holding-Gesellschaft des Sektors die Leitung.

Die wirtschaftlichen Beziehungen zwischen den Teilnehmern spielen sich auf drei Ebenen ab: ein Mindestgehalt auf der Grundlage der Tätigkeit, ein Anteil am Umsatz und ein Anteil am Nettoertrag. Für Sozialversicherung, Krankenkasse und Unfallversicherung wird nach den Standards des jeweiligen Landes gesorgt.

Oft beinhaltet die Unternehmenstätigkeit die Projektierung und Herstellung von neuen patentierten und niemals hergestellten Waren oder das Angebot von Dienstleistungen, die auf dem Markt noch völlig unbekannt sind. Auf dem Dienstleistungssektor arbeiten Banken für die Finanzierung von Investitionen und Versicherungsgesellschaften.

Die Organisation der Produktion zielt auf eine möglichst hohe Beteiligung der Beschäftigten an der Unternehmensleitung und an den Erträgen ab und sieht gleichzeitig vor, dass ein Teil der Gelder in Projekte investiert wird, die keinen wirtschaftlichen Gewinn abwerfen.

Alle Unternehmen setzen sich größtmögliche Produktivität zum Ziel

Ein Teil der Unternehmen versieht Tätigkeiten, die keine technologische Aufrüstung benötigen, damit die Beschäftigung der Produktivkräfte aller Qualifikationsstufen auf einem möglichst hohen Stand gehalten werden kann.

Die Unternehmen beschäftigen einheimische Arbeitskräfte, es sei denn spezialisiertes Personal für bestimmte Aufgaben ist im Land nicht verfügbar.

Das Programm sieht die Schaffung von einer Million Unternehmen vor, die zum größten Teil zwischen 10 und 200 Mitarbeiter beschäftigen und einen durchschnittlichen Umsatz von 20 Millionen Euro erwirtschaften. Daraus ergibt sich eine Gesamtzahl der Beschäftigten von etwa 50 Millionen und ein Gesamtumsatz von 10 Billionen Euro. Die nötigen Investitionen belaufen sich auf 5 Billionen Euro – diese werden zu einem Drittel von den Gruppen der Gesellschafter aufgebracht, mit einem Risikokapital von 1,5 Billionen Euro.

Das Universalunternehmen kann zu einem Mittel zur Anpassung des wirtschaftlichen Systems an die Globalisierung werden. Es kann zum konkreten Ausdruck der Vorstellung werden, dass wir alle Bürger der Erde sind.

 

 Grundsätze

Art. 1. Darlegung

Das Universalunternehmen ist ein System von wirtschaftlichen Tätigkeiten, die Hand in Hand an dem Ziel arbeiten, die Hegemonie über die wirtschaftlichen Prozesse zu erlangen.

Art. 2. Ursprung und Grund

Es hat seinen Ursprung in den bestehenden Wirtschaftssystemen und findet seinen Grund in der Notwendigkeit, zyklische Krisen zu verhindern.

Art. 3. Struktur

Die Struktur des Universalunternehmens besteht aus einer Gesamtheit von Personen, Gesellschaften und Institutionen, die schraubenförmig angelegt ist und sich um dreifache Pole herum gruppiert.

Art. 4. Organisationsprinzip

Grundlage der Unternehmensstruktur ist die Teilnahme und das Organisationsprinzip ist das Gleichgewicht.

Art. 5. Beziehungen und Verhalten

Beziehungen und Verhalten der Teile des Systems gründen sich auf Dynamik und Harmonie mit dem Ziel der größtmöglichen Effizienz.

Art. 6. Teilnehmer

Am Universalunternehmen können alle teilnehmen, die dessen Grundsätze akzeptieren und aktiv in ihm eine Funktion ausüben.

Art. 7. Mittel

Die Teilnehmer selbst sind die Mittel des Universalunternehmens, die Gesellschaften und Institutionen, aus denen dieses sich zusammensetzt, sowie die Ressourcen und Produkte.

Art. 8. Aktivität

Die Aktivitäten des Universalunternehmens sind vielseitig und werden durch einzelne Unternehmen abgewickelt, die einen einzigen Wirtschaftskörper bilden

Art. 9. Funktionen

Jeder Teilnehmer bekommt eine Funktion mit Blick auf das Allgemeinwohl und die jeweiligen Erfordernisse.

Art. 10. Verteilung der Erträge

Die Erträge des Unternehmens werden an die Teilnehmer ausgeschüttet und so weit wie möglich in Wachstum und Konsolidierung der Struktur investiert.

Art. 11. Wirtschaftsbeziehungen

Wirtschaftsbeziehungen zwischen den Teilnehmern haben drei Grundlagen: Verantwortung, Leistung und Beteiligung an den Ergebnissen.

Art. 12. Arbeitsprozess

Der Arbeitsprozess des Universalunternehmens besteht aus einer Reihe von nacheinander ablaufenden Phasen, durch die die Probleme angegangen werden: Wahrnehmung, Erkennung, Priorität, Ursachen, Gründe, Ziele, Lösungen, Wirkungen, Mittel, Strategien, Praxis, Hindernisse und Prüfung der Ergebnisse.

Art. 13. Projekte

Die Projekte des Universalunternehmens werden durch die Ausarbeitung, Umsetzung und interne und externe Verbreitung von Lösungen durchgeführt.

Art. 14. Koordinierung

Die Koordinierung der Struktur und ihrer einzelnen Teile wird den Teilnehmern je nach ihren Fähigkeiten, Erfahrungen und ihrem Willen übertragen.

Art. 15. dialektischer Prozess

Das System des Universalunternehmens tritt mit seiner Umwelt durch einen stetigen dialektischen und auf Lernfähigkeit aufbauenden Prozess in ständige Wechselwirkung.

Art. 16. Abläufe

Die Abläufe zur Verwirklichung der Projekte müssen von den Beteiligten auch dann bestätigt werden, wenn sie schon begonnen haben.

Art. 17. Würde

Alle Teilnehmer haben dieselbe Würde, ohne Unterscheidungen nach Geschlecht, Rasse, Kultur oder moralischen oder religiösen Überzeugungen.

Art. 18. Mahnungen und Ersetzungen

Jeder Teilnehmer kann zur Erfüllung seiner Aufgaben angemahnt werden. Er kann auch ersetzt und, wenn möglich, wieder eingesetzt werden.

Art. 19. Persönliche Beziehungen

Die persönlichen Beziehungen zwischen den Teilnehmern sind ohne Einschränkungen durch Höflichkeit und Aufrichtigkeit geprägt.

Art. 20. Transparenz und Vertraulichkeit

Intern gilt höchste Transparenz, extern höchste Vertraulichkeit.

Art. 21. Vorrechte

Mit jeder Tätigkeit sind bestimmte Vorrechte verbunden, die für ihre Ausführung als unverzichtbar angesehen werden.

Art. 22. Regeln

Die Struktur des Universalunternehmens und die einzelnen Tätigkeiten sind Regeln unterworfen, durch die Vorbereitung, Ausarbeitung, Förderung, Ausführung, Leitung, Verbreitung und Kontrolle der Initiativen geregelt werden.

Art. 23. Verhaltenskodex

Für die Teilnehmer gilt ein Verhaltenskodex, zum einen für die Beziehungen untereinander, zum anderen für die Ausarbeitung und Verwirklichung von Projekten.

Art. 24. Verweis auf das internationale Recht

Das Universalunternehmen richtet sich nach den Normen und Gebräuchen, wie sie durch das internationale Recht vorgegeben sind, auch wenn dessen Überwindung angestrebt wird.